Hauptauschuss
Der Hauptausschuss (HA) besteht aus
- je einem*einer bevollmächtigten Vertreter*in der Mitgliedsorganisationen und einer Stellvertretung,
- einem*einer bevollmächtigten Vertreter*in des Arbeitskreises Niedersächsischer Jugendgemeinschaften (ANJ) und einer Stellvertretung,
- dem Vorstand des Landesjugendrings,
- der Geschäftsführung des Landesjugendrings.
Der Vorstand und die Geschäftsführung des Landesjugendrings haben beratende Stimmen. Neben dem*der stimmberechtigten Vertreter*in ist der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin an den Sitzungen des Hauptausschusses teilnahmeberechtigt.
Bei der Zusammensetzung ist ein paritätisches Verhältnis anzustreben.
Der Hauptausschuss kommt insgesamt sechsmal im Jahr zusammen, davon einmal zu einer zweitägigen Klausurtagung.
Vollversammlung und Beschlüsse
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Landesjugendrings. Sie findet einmal jährlich statt. Dort treffen sich Vertreter*innen aller Mitgliedsverbände – insgesamt 73 Delegierte – und legen den Kurs des Landesjugendrings für das kommende Jahr fest. In regelmäßigen Abständen wird hier auch der Vorstand neu gewählt.
Die auf der Vollversammlung angenommenen Anträge werden hier als Beschlüsse veröffentlicht.