Juleica

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der (außerschulischen) Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation und Ausbildung

Qualifikation

Jugendleiter*innen engagieren sich:

  • Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe,
  • bei der Organisation von Konzerten und Festivals,
  • als Teamende von Seminaren,
  • in Jugendzentren und kommunalen Initiativen,
  • als Betreuer*innen von Ferienfreizeiten.

Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein. Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet: In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend (soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) die Juleica beantragen. Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihresgleichen sucht. Die erlernten Soft Skills sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber*innen legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Mögliche Juleica-Ausbildungen sind auf www.juleica-ausbildung.de zu finden.

Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen

Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich.

Mit der Juleica kann zudem die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragt werden.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Voraussetzungen

Die Juleica kann erworben werden, wenn man

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • als Jugendleitung für einen freien oder öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist,
  • die Teilnahme an einer Juleica- Ausbildung nachweisen kann,
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nachweisen kann.

Nähere Vorgaben sind im Runderlass geregelt.

Digitales Antragsverfahren

Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundesjugendring gemeinsam mit den Landesjugendringen und gefördert aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Weiterentwicklung der Juleica gestartet. In diesem Rahmen wurde auch das digitale Juleica-Antragssystem neu gestaltet und ist seit Dezember 2021 über www.juleica-antrag.de erreichbar.

Für Fragen rund um das Juleica-Antragssystem steht das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter niedersachsen(at)juleica-antrag.de zu Verfügung.

Statistik

Im April eines jeden Jahres erstellt der Landesjugendring als Teil der landesweiten Juleica-Zentralstelle einen Statistikbericht für das vorherige Jahr. Die Zahlen werden seit 2023 (für den Statistik-Bericht 2022) aus dem digitalen Antragssystem ermittelt. Auf Grund der fehlenden Vergleichbarkeit, werden daher ausschließlich die Berichte ab 2022 auf unserer Website zur Verfügung gestellt.

Jeder Träger mit eigenem Konto im Antragssystem, kann für sich und seine Untergliederungen die statistischen Daten über das implementierte Tool ermitteln. Auf der Startseite des Antragssystems findet man darüber hinaus eine bundesweite statistische Darstellung.

Juleica-Imagekampagne

Die Juleica-Imagekampagne läuft seit Sommer 2022 unter dem Slogan „TU WAS! …Dir Spaß macht!“. Ziel ist es, die Juleica und das Engagement ihrer Inhaber*innen in Politik und Gesellschaft sichtbarer zu machen und für mehr Beteiligung und Wertschätzung zu sorgen. Trotz der Corona-Pandemie ist Niedersachsen bundesweit das Land mit den meisten Juleica-Inhaber*innen.

Bestandteile:

Um die Imagekampagne so weit wie möglich ins Land zu tragen, stehen die Inhalte der Social-Media-Kampagne, das bislang produzierte Werbematerial und weitere Dateien über www.ljr.de/juleica-kampagnenmaterial zum Download zur Verfügung. Bei der Nutzung sind die vorgegebenen Design- und Verwendungshinweise zu beachten.

Weiterführende Infos und Links

Für die Arbeit als ehrenamtliche Gruppenleitung stellt der Landesjugendring über den Shop verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung:

Für ausgewählte Publikationen lässt sich mit dem Juleica-Rabatt die Hälfte des Preises sparen.

Darüber hinaus liefern die folgenden Seiten wichtige Infos zur Juleica, zum Erwerb und darüber hinaus:

  • www.juleica.de – Bundesweiter Webauftritt der Juleica. Die Seite wird vom Deutschen Bundesjugendring gepflegt.
  • www.juleica-antrag.de – Bundesweites Antragssystem, welches in jedem Bundesland eine Ansprechperson hat (s.o.).
  • www.juleica-ausbildung.de – Ausbildungsplattform, an der sich rund 75 % der Bundesländer beteiligen. Gepflegt wird die Seite vom Landesjugendring Niedersachsen.
  • Auf Instagram sind wir unter juleica_niedersachsen zu finden.
       
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Seite www.juleicaonline.de weder um ein Angebot aus Niedersachsen noch um eine bundesweite Seite handelt! Demnach sind die dort genannten Angebote nicht automatisch konform mit den Vorgaben für Niedersachsen. Wir raten daher von der Nutzung ab!

Juleica-Landeszentralstelle Niedersachsen

Die Landeszentralstelle ist die zuständige Servicestelle für alle Fragen rund um die Juleica in Niedersachsen. Sie steht zudem im ständigen Austausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie bundesweit mit den anderen Ländern und mit der Bundesebene.

Die Landeszentralstelle besteht in Niedersachsen aus dem Landesjugendamt Fachbereich I und aus dem Landesjugendring Niedersachsene. Über niedersachsen@juleica-antrag.de könnt ihr alle Fragen Rund ums Antragssystem los werden. Für inhaltliche und organisatorische Fragen stehen wir euch unter juleica-niedersachsen@ljr.de zur Verfügung.

Antworten rund um die Juleica

Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter*innen-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitendein der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmenden in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Die Jugendleiter*innen-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica ist, dass der/die Jugendleiter*in im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist. Wenn die im Runderlass genannten Ausbildungsinhalte im Umfang von 50 Zeitstunden nachgewiesen werden können, ist eine Anrechnung möglich. Letztendlich entscheidet jedoch der jeweilige Träger über eine Anrechnung. In jedem Fall benötigt man einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurück liegt und von einem lizenzierten Träger in Präsenz durchgeführt wurde.

Bitte wende dich an deinen Träger. Dieser kann entweder selbst einen Neudruck beauftragen oder den zuständigen öffentlichen Träger darum bitten. (Das hängt davon ob, ob dein Träger selbst den zweiten Genehmigungsschritt vollzieht oder nicht.)

Welche Möglichkeiten es in deiner Nähe gibt, erfährst du bei deinem Jugendverband, deinem örtlichen Jugendring oder der örtlichen Jugendpflege. Zudem findest du Aus- und Fortbildungen auf www.juleica-ausbildung.de. Bitte beachte bei der Suche, dass die Veranstaltung gemäß dem Juleica-Erlass durchgeführt werden.

Für die Verlängerung der Juleica benötigst du eine 8-stündige Juleica-Fortbildung (Pausen nicht inbegriffen). Die Fortbildung muss inhaltlich für deine Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendleitung sinnvoll sein und darf vollständig digital stattfinden, wenn sie im Gruppensetting von einer entsprechenden Fachkraft begleitet wird.

Juleica-Ausbildungen dürfen ausschließlich von öffentlichen Trägern und von anerkannten freien Trägern (nach § 75 SGB 8) angeboten und durchgeführt werden. Für Juleica-Fortbildungen gibt es keine Vorgabe, jedoch müssen die Vorgaben im Runderlass eingehalten werden.

Für die Beantragung der Juleica benötigt man u.a. einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurück liegt und bei einem lizenzierten Träger in Präsenz durchgeführt wurde.

Für die Verlängerung der Juleica wird ein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nahe gelegt. Zusätzlich benötigt man aber eine 8-stündige Fortbildung. Ein Erste-Hilfe-Kurs wird nicht als Fortbildung anerkannt.

Nein. Bei der Juleica handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ausschließlich anerkannte freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen Juleica-Ausbildungen anbieten und durchführen. Es ist für Schulen allerdings möglich, eine Kooperation mit einem entsprechenden Träger einzugehen. In dem Fall können jedoch ausschließlich diejenigen Schüler*innen eine Juleica erhalten, die die Rahmenbedingungen erfüllen, also u.a. regelmäßig ehrenamtlich in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

Antworten zum Juleica-Antrag

Ich habe bereits vor mehreren Wochen die Info erhalten, dass meine Juleica gedruckt wurde, aber sie wurde mir bis heute nicht zugestellt.

Bitte prüfe, ob die Juleica ggf. zentral an deinen Träger versandt wurde. Ansonsten erkundige dich per Mail, ob die Karte aufgrund eines Zustellungsproblems beim DBJR angekommen ist.

Sollte beides nicht der Fall sein, ist die Karte bei der Versendung verloren gegangen. In diesem Fall informiere bitte deinen Träger, dass ein Neudruck notwendig ist.

Im Antragssystem kannst du in deinem persönlichen Bereich stets nachvollziehen, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Sollte dein Träger über mehrere Wochen nicht reagieren, kontaktiere ihn bitte direkt.

Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf Folgendes geachtet werden:

Das hochgeladene Foto muss:

  • Das Gesicht des Antragstellenden zeigen.
  • Im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel vorliege.
  • Darf mindestens 150 KB und max. 2 MB groß sein.
  • Im Format JPG vorliegen.

Das Foto darf nicht:

  • im Querformat sein,
  • ein Ganzkörper-Foto sein,
  • mehrere Personen zeigen,
  • nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen.

Du kannst deine Daten in deinem persönlichen Bereich selbstständig bearbeiten. Geht es um einen laufenden Antrag, der bereits genehmigt aber noch nicht gedruckt wurde, informiere bitte deinen Träger über den Änderungsbedarf. Je nach Antragsstatus ist es ggf. noch möglich, die Änderungen zu berücksichtigen.

Ja, für eine Verlängerung musst du einen neuen Antrag stellen. Wir empfehlen dabei die bisherige Kartennummer anzugeben, damit der Antrag als Verlängerungsantrag erkannt wird. Die Angabe kannst du machen, indem du beim Antrag im Schritt „Persönliche Daten“ auf „Du willst deine Juleica verlängern? Dann klicke hier“ klickst und dann die Nummer der bisherigen Juleica dort eingibst. Diese Angabe ist aber freiwillig.

Das kann mehrere Ursachen haben:

1.) Hast du die richtigen Anmeldedaten auf der richtigen Website verwendet? Bitte beachte neben der Groß- und Kleinschreibung, dass der Benutzername ein anderer sein kann, als die Emailadresse, mit der du dein Konto angelegt hast.

2.) Werden von deinem Browser Cookies (auch von Drittanbietern) akzeptiert? 

3.) Hast du in deinem Browser die „Autovervollständigen“-Funktion aktiviert?! Dann kann es sein, dass alte Daten übernommen werden.

In den Benachrichtungs-E-Mails aus dem System, die an dich geschickt wurden, siehst du die Schreibweise deiner E-Mail-Adresse.

Natürlich musst du die üblichen Voraussetzungen (Mindestalter, Qualifikationsnachweis, Erste-Hilfe) erfüllen, die du im Runderlass nachlesen kannst. Außerdem benötigst du eine gültige E-Mail-Adresse und ein aktuelles, digitales Foto deines Gesichtes. Bitte beachte bei dem Foto die nötigen Vorgaben.

Wenn du deinen Träger über die verschiedenen Suchfunktionen (Karte, Eingabefeld) nicht finden kannst, hast du die Möglichkeit, die Mailadresse einer dir bekannten zuständigen Person bei deinem Träger einzugeben. Diese Person wird dann per Mail über deinen Antrag informiert und kann ihn auf den richtigen Träger übernehmen. Alternativ kannst du deinen Träger auch bitten, dir den trägerspezifischen Antragslink zu schicken. Bei diesem ist der Träger bereits vorausgewählt.

Wenn du einen falschen Träger ausgewählt hast, wird sich dieser Träger i.d.R. mit dir in Verbindung setzten, weil er dich nicht kennt. Bitte diesen Träger dann, den Antrag endgültig abzulehnen. Dann hast du die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen und kannst den richtigen Träger auswählen.

In deinem persönlichen Bereich im Juleica-Antragssystem kannst du jederzeit erfahren, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Über alle Statusänderungen wirst du außerdem benachrichtigt.

Kontakt

Bei allen inhaltlichen Fragen zur Juleica in Niedersachsen stehen wir unter juleica-niedersachsen(at)ljr.de gern zur Verfügung.

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