Für die Kooperationen von Jugendverbänden und Schulen gibt es durch das Land Niedersachsen klar geregelte rechtliche Rahmenbedingungen. Diese sind im Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ dargelegt. Der Landesjugendring ist zudem Rahmenvereinbarungspartner des Niedersächsischen Kultusministeriums. In dieser Rahmenvereinbarung werden die Grundsätze der Kooperation zwischen Verbänden und Schulen im Rahmen des außerunterrichtlichen Angebots an Ganztagsschulen festgeschrieben.
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt ist, wird der entsprechende Runderlass zukünftig überarbeitet werden.
Weitere für den Ganztagsbereich relevante rechtliche Grundlagen finden sich hier.