An dieser Stelle sind die rechtlichen Grundlagen für Jugendarbeit in Niedersachsen zusammengestellt.
Das Land Niedersachsen fördert Jugendarbeit auf Grundlage der folgenden Normierungen:
- Niedersächsisches Jugendförderungsgesetz: In diesem Gesetz sind Verwaltungs- und Personalkostenzuschüsse geregelt sowie die Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen. Ein jugendpolitischer Schwerpunkt der aktuellen Landesregierung ist die Novellierung des Jugendförderungsgesetzes bis Ende der Legislatur im Jahr 2027.
Mehr Informationen zum Jugendförderungsgesetz sind hier zu finden. - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen: In dieser Richtlinie sind die Regularien für die Bezuschussung von Bildungsveranstaltungen sowie Informationen zum Verdienstausfall näher spezifiziert. Mehr Informationen zum Verdienstausfall gibt es hier.
Im Förderprogramm 4Generation haben junge Menschen die Möglichkeit, niedrigschwellig Projekte in der Jugendarbeit zu beantragen. Die Einzelheiten sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ festgelegt. Nähere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Website des Förderprogramms zu finden.
Weitere zentrale rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Niedersachsen sind: