Der Landesjugendring Niedersachsen hat mit einem Beschluss des Hauptausschusses aktuell 34 Jugendbildungsstätten seiner Mitglieder in Niedersachsen als förderungsfähig anerkannt. Diese Bildungsstätten haben die Möglichkeit über das Jugendförderungsgesetz einen Zuschuss für Investitionen in die Infrastruktur vor Ort zu erhalten. Dieser Zuschuss wird jährlich wechselnd unter den Mitgliedern mit Bildungsstätten aufgeteilt.